Allgemeine Mietbedingungen Bootsverleih Zoutkamp
Zusätzliche Bedingungen für die Miete und den Verleih von Bootsverleih Zoutkamp mit Sitz in Zoutkamp KvK-Nr: 80884008.
- Reservieren
Sie können über unsere Website www.bootverhuur-zoutkamp.nl oder telefonisch über 0031 (0) 621588756 buchen.
Diesen Mietvertrag können Sie bei Abholung des reservierten Bootes unterschreiben. Es muss eine Kopie Ihres Ausweises erstellt werden.
- Mietdauer
Wie auf der Website www.bootverhuur-zoutkamp.nl angegeben.
Dies geschieht pro Tagesabschnitt (4 Stunden) oder pro Tag (8 Stunden). Abweichende Zeiträume und/ oder Zeiten können besprochen werden.
- Versicherung, Schaden und Kaution.
Die Schiffe sind gegen Schäden an Dritten versichert. Dies alles gemäß den allgemeinen wasserpolitischen Bedingungen. Mieter und Passagiere fahren auf eigene Gefahr, der Vermieter haftet nicht für Personenschäden. Der Versicherungsselbstbehalt beträgt 250,- € pro Miete.
Jedwede Schäden, die während der Mietzeit entstehen, müssen gemeldet werden. Die Reparaturkosten sind in voller Höhe zu erstatten. Bei Verlust von Teilen oder Zubehör ist der volle Wiederbeschaffungswert zu erstatten. Bei selbstverschuldetem Umkippen werden Bergungskosten, Abschleppkosten und sonstige Schäden in Rechnung gestellt. Das gemietete Fahrzeug liegt in der Verantwortung der Person, auf deren Namen es gemietet ist.
Die Kaution für einen Whaly New Classic 450 beträgt 150,- €. Diese muss vor der Abfahrt entrichtet werden.
- Abfahrt und Rückgabe
Sie bekommen das Mietobjekt in einem sauberen Zustand ausgehändigt. Bei der Rückgabe kontrolliert der Vermieter das Mietobjekt. Es wird erwartet, dass das Mietobjekt sauber/ordentlich zurückgebracht wird. Wenn dies nicht der Fall ist, wird eine Reinigungsgebühr von 30 € von der Kautionsrückzahlung abgezogen. Bei starker Verschmutzung werden dem Mieter die gesamten Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
- Verspätete Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe werden Stundenanteile auf halbe Stunden aufgerundet und als Miete berechnet. Die Kosten für jede Stunde Verspätung betragen 30,00 €. Bitte bedenken Sie, dass, wenn Sie einen Vormittagsteil mieten, nach Ihnen Leute kommen werden, die ebenfalls am Mittag fahren wollen.
- Ausschlüsse
Dem Mieter ist es untersagt, an Regatten teilzunehmen, andere Schiffe abzuschleppen, über Windstärke 6, bei Gewitter oder nachts zu segeln.
Der Vermieter kann dem Mieter aufgrund von schlechten Wetterbedingungen und/oder übermäßigem Alkohol- und/oder Drogenkonsum die Fahrt verweigern, oder ihn anweisen, sofort in den Hafen zurückzukehren oder sofort zu einem von ihm angegebenen Liegeplatz zu fahren oder aufgrund des Wetters in sicheren Bereichen Schutz zu suchen. All dies entbindet natürlich nie den Mieter von der eigenen Verantwortung. Auch auf dem Wasser gilt eine Promillegrenze von 0,5 für das Fahren von Fahrzeugen.
Haustiere an Bord sind nicht erlaubt.
- Fahrgebiet
Das Schiff darf auf dem Lauwersmeer, den Kanälen, Gräben und Sümpfen rund um Zoutkamp gefahren werden. Das Wattenmeer ist strengstens verboten.
Bitte beachten Sie, dass die Boote mit GPS ausgestattet sind.
- Haftung des Vermieters
Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden für Körperverletzung, Tod oder Schäden jeglicher Art, unabhängig von der Ursache, vor, während oder als Folge der Fahrt. Der Mieter nutzt das Mietobjekt ausschließlich auf eigenes Risiko. Ausgenommen hiervon ist die gesetzliche Schadensersatzpflicht aufgrund von nachweisbarem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.
- Verantwortung des Mieters
Während der Mietzeit ist der Mieter für die allgemeine Ordnung und Sicherheit für sich und Dritte verantwortlich. Der Mieter wird die Anweisungen des Vermieters befolgen. Kinder unterliegen der Verantwortung ihrer Eltern oder ihrer Aufsichtspersonen. Der Mieter hat die inlandspolizeilichen Vorschriften zur Kenntnis genommen und ist für deren Anwendung verantwortlich.
- Der Mieter muss so weit wie möglich auf der rechten Seite des Wassers fahren.
- Der Mieter hat die Verkehrszeichen und Ampeln an Brücken zu beachten.
- Der Mieter hat jederzeit auf Mitbenutzer auf dem Wasser Rücksicht zu nehmen, insbesondere an Brücken, Kreuzungen und Engstellen. Das bedeutet auch, dass Kurven nicht zu großzügig genommen werden dürfen.
- Das Anlegen unter Brücken an den Ecken von Wasserstraßen und das Anlegen an Hausbooten ist verboten.
- Ausflugsboote, Segelboote ohne Motor, Frachtschiffe und Handelsschiffe haben jederzeit Vorrang. (Bei einer Schleuse hat der Berufsverkehr Vorrang und groß hat Vorrang vor klein.)
- Der Vermieter weist ausdrücklich auf die Gefahr des Einklemmens von Gliedmaßen zwischen den Fahrzeugen und anderen Gegenständen bzw. Booten hin.
- Eltern sind zu jeder Zeit verantwortlich und müssen minderjährige Kinder beaufsichtigen. Die Anmietung erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Vermieter rät immer zum Tragen von Schwimmwesten für diejenigen, die nicht schwimmen können. Diese Schwimmwesten können Sie beim Bootsverleih Zoutkamp ausleihen.
- Die maximale Anzahl der Personen an Bord pro Boot darf nicht überschritten werden.
Vermieter: Datum: Mieter:
Kontonummer und -name, für die Rückgabe der Einzahlung.